Die Logopädie zählt zu den Heilmitteln und muss daher durch einen Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, ...) verordnet werden.
Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, bis auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Eigenbeteiligung, übernommen. Diese beträgt im Moment 10% der Behandlungskosten plus 10€ pro Rezept.
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr und u. U. chronisch Kranke und soziale Härtefälle.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.
Die Therapieeinheiten, Einzel- und Gruppentherapien, finden1-2x pro Woche statt, in der Regel zu festen Terminen und dauern je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
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